AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen POWERSHIRT Inh. Eric Massing und den jeweiligen Vertrags- bzw Geschäftspartnern, im Folgenden kurz „Kunde(n)“ genannt. Maßgeblich dafür ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Es ist ausschließlich die AGB der Fa. POWERSHIRT gültig. Sofern die AGB eines Kunden diesen AGB entgegenstehen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Geschäftsbedingungen von Kunden sind nur dann gültig wenn betreffenden Punkten schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Kunden mit den AGB der Firma POWERSHIRT im Widerspruch stehen, sind alleine die der Firma POWERSHIRT gültig. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.

 

Vertragsschluss

Sämtliche Kostenvoranschläge der Firma POWERSHIRT sind ab Ausstellungsdatum 14 Tage gültig, sofern keine davon abweichende Gültigkeit im KV festgesetzt ist.
Die Erstellung von Kostenvoranschlägen erfolgt unverbindlich und unentgeltlich.
Ein Vertragsabschluss kommt erst dann zu Stande, wenn der Kunde der Firma eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt.

 

Lieferung / Rücktritt

Der Versand der bestellten Produkte erfolgt ab Werk/Lager. Eine allfällige Lieferfrist ist in der Auftragsbestätigung aufzunehmen. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: 1. Datum der Auftragsbestätigung; 2. Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden; 3. Datum, an dem die vereinbarte Anzahlung entrichtet wird.
In Fällen höherer Gewalt oder dem Unbrauchbarwerden eines wichtigen Arbeitsstückes bei der Firma POWERSHIRT oder einem seiner Lieferanten, sowie immer dann wenn eine allfällige Verzögerung nicht auf die Firma POWERSHIRT selbst zurück zu führen ist, ist die Firma POWERSHIRT berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten und ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
Sollte es bei Sonderproduktionen zu einer Überschreitung der Liefermenge kommen, behalten wir uns eine Nachverrechnung vor. Geringfügige Abweichungen der Qualität, Ausführung und Farbe sind in jedem Falle gestattet. Sollte die Ware ohne entsprechende Vereinbarung zurück gesendet werden, behält sich die Firma POWERSHIRT die Annahmeverweigerung vor. In Kulanzfällen wird diesbezüglich lediglich 20 % vom Warenwert als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
Sofern die Firma POWERSHIRT berechtigt vom Vertrag zurücktritt, hat sie dennoch Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen sowie der im Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nur teilweise erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma POWERSHIRT wegen Rücktritt vom Vertrag sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so hat der Kunde das Recht, von diesem Vertragsantrag bzw. dem Vertrag bis längstens eine Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung durch schriftliche Erklärung zurück zu treten.

 

Preise / Anzahlungen / Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Mahn- und Inkassokosten

Die jeweiligen Preise sind dem KV zu entnehmen. Zu den jeweiligen Preisen wird Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu gerechnet. Die Verpackungs- und Transportkosten sind ebenfalls vom Kunden zu tragen.
Über den im Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungsumfang hinausgehende Lieferungen oder Leistungen können von der Firma POWERSHIRT gesondert in Rechnung gestellt werden.
Die Firma POWERSHIRT hat Anspruch auf Anzahlungen sofern im KV eine solche vereinbart ist. Der Kunde hat der Firma POWERSHIRT binnen 14 Tagen ab Zugang der diesbezüglichen Anzahlungsrechnung die im KV angegebene Anzahlung zu bezahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Auslieferung der Ware. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 30 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart.
Festgehalten wird, dass der jeweils vorgeschriebene Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Rabattes oder Skontos zur Einzahlung zu bringen ist. Ein Rabatt/Skonto wird nur dann gewährt, wenn dies im KV bzw. in der Auftragsbestätigung der Firma POWERSHIRT entsprechend ausgewiesen wurde.
Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so kann die Firma POWERSHIRT die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den gesamten noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Zahlungen an Vertreter der Firma POWERSHIRT wirken nicht schuldbefreiend. Die Firma POWERSHIRT ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Sollte sie dennoch einen solchen Mahnbrief versenden, so fallen hierfür pauschale Mahnkosten von € 15,00 pro Mahnbrief an. Mit Zahlungsverzug ist die Firma POWERSHIRT berechtigt, ein Inkassobüro mit der Eintreibung der offenen Forderung zu beauftragen, die dafür anfallenden Kosten fallen dem Kunden zur Last.

 

Gefahrenübergang / Gewährleistung / Schadenersatz / Verjährung

Der Kunde übernimmt mit der Übergabe die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware. Spätestens mit der Bezahlung der Rechnung gilt die Ware samt Zusätzen als übernommen. Sofern die Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder an eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt erfolgt, beginnt die Übergabe und somit der Gefahrenübergang zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an diese.
Die Firma POWERSHIRT leistet für Mängel der Ware, sofern sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, zunächst Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Wird eine Leistung auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Skizzen, Stickkarten, Modellen, Sieben, Schablonen und sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Firma POWERSHIRT nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.
Die Firma POWERSHIRT trägt keinerlei Haftung für Druckfehler. Insbesondere nicht auf Grund der Unleserlichkeit der vom Kunden übermittelten Vorlagen, nachträglicher Änderungen oder fernmündlich erteilter Anweisungen.
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne die Zustimmung der Firma POWERSHIRT Änderungen am von ihr erstellten / gelieferten Produkt vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Leistungen und Lieferungen wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mängel sofort nach deren Kenntnis der Firma POWERSHIRT schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen.
Treten die Mängel nur bei einem Teil der Lieferung auf besteht keine Berechtigung zur Beanstandung der Gesamtlieferung.
Die Firma POWERSHIRT haftet keinesfalls für Mangelfolgeschäden, sofern ihr nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Die Firma POWERSHIRT ist bei Werkverträgen einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168a ABGB und ähnlichen Bestimmungen in anderen Rechtsvorschriften befreit.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen die Firma POWERSHIRT verjähren grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach Ablauf von 3 Jahren nach der Übergabe. Auch ist die Haftung der Firma POWERSHIRT auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies betrifft nicht nur die Arbeiten der Firma POWERSHIRT, sondern insbesondere auch ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Den Kunden trifft auch die Beweislast für ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma POWERSHIRT, sodass die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB zugunsten des Kunden nicht Platz greift.
Reklamationen bzw. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückhaltung des zu bezahlenden Entgelts. Dieser ist jedenfalls bei Fälligkeit gemäß Rechnungslegung in voller Höhe an die Firma POWERSHIRT zu bezahlen.

 

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bei der Firma POWERSHIRT. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich und schonend zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Zugriff von dritter Seite auf die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere auch von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, der Firma POWERSHIRT umgehend mitzuteilen. Dies betrifft ebenso etwaige Beschädigungen an der Ware.
Der Kunde verpflichtet sich auch, alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Des Weiteren ist die Firma POWERSHIRT berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden umgehend vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
Im Übrigen verpflichtet sich der Kunde auch, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes weder weiterzuveräußern noch sonst Rechte an der Ware an Dritte einzuräumen. Ebenso ist jede Veränderung der Ware vertragswidrig, solange die Ware noch nicht bezahlt bzw. der Eigentumsvorbehalt aufrecht ist.

 

Namen- und Markenaufdruck / Urheberrechte / Vertraulichkeit

Die Firma POWERSHIRT ist zum Aufdruck eines Firmen- oder Markennamens auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne ausdrückliche Bewilligung des Kunden berechtigt.
Die Firma POWERSHIRT behält sich sämtliche Rechte an den von ihr verwendeten Entwürfen, Skizzen, Zeichnungen, Stickkarten, Maßbildern, Beschreibungen usw. vor. Diese Unterlagen dürfen, auch wenn sie nicht von der Firma POWERSHIRT stammen, vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese sind der Firma POWERSHIRT über ihr Verlangen sofort auszuhändigen.
Der Kunde haftet als Auftraggeber allein, wenn durch die Ausführung eines Auftrages nach Vorgaben Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat die Firma POWERSHIRT von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
Werden die Vorlagen von der Firma POWERSHIRT selbst angefertigt, stellen diese alleiniges Eigentum der Firma POWERSHIRT da, selbst wenn dem Kunden die Herstellung der Vorlage in Rechnung gestellt wird.
Die Kunden verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie von der Firma POWERSHIRT erhalten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten verschlossen zu halten. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Forderungen gegenüber der Firma POWERSHIRT aufzurechnen. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber der Firma POWERSHIRT an Dritte abzutreten, eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber der Firma POWERSHIRT rechtsunwirksam.
Zustellungen / Adressänderungen
Der Kunde gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adress- und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail etc) bekannt. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Daten umgehend der Firma POWERSHIRT mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw. auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist.
Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse als gültig, sodass auch der Schriftverkehr an diese Adresse als zugestellt gilt.

 

Salvatorische Klausel / mündliche Nebenabreden

Sollten Bestimmungen dieser AGB – insbesondere in Hinblick auf Verbrauchergeschäfte – teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der Firma POWERSHIRT am Nächsten kommt.
Sämtliche Vereinbarungen (Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen etc.), insbesondere auch von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung. Wurde keine schriftliche Bestätigung eingeholt, so sind die betreffenden Nebenabreden für die Firma POWERSHIRT nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam.

 

Gerichtsstand / anzuwendendes Recht / Vertragssprache

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden bei Wien.
Des Weiteren wird ausschließlich die Anwendung des österreichischen Rechtes mit Ausschluss der Verweisungsnormen und die deutsche Vertragssprache vereinbart.

Stand 01.06.2011

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